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Sicherheitshinweise

Gesetzlicher Hinweis zur Altgeräte-Entsorgung

Entsprechend der europäischen Gesetzgebung ist es verboten, elektrische und elektronische Geräte über den Hausmüll zu entsorgen. Bitte entsorgen Sie daher die Geräte über eine Rücknahmestelle für Elektronikschrott bei Ihrer Gemeinde. Nur so ist eine umweltgerechte Entsorgung sichergestellt. Bitte beachten Sie auch die gesonderten Hinweise zur Batteriegesetz!

Gesetzlicher Hinweis gemäß Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Tami´s-Vapeshop

Weinbergstr. 6

86947 Weil

 

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“

 

Informationen für private Haushalte

Hersteller/Importeur-Informationen gemäß §18 Abs. 4 ElektroG (neu)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte ge­­­hören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamte Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgeräts besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wen ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß §2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger“, „Bildschirmgeräte“ oder „Großgeräte“ (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.

4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

 

Sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise, eine Nichtbeachtung kann zu Sach- und Personenschäden mit schweren Verletzungen führen.

Wir haften nicht für Schäden die aus der Nichtbefolgung der Warn- und Sicherheitshinweise resultieren.

Sicherheitshinweise zu Lithium-Ionen-Akkus

Ein Akku ist kein Spielzeug und nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet. Bewahren Sie den Akku bitte außerhalb der Reichweite von Kleinkindern auf.

Laden Sie den Akku nur unter Aufsicht und nicht in der Nahe von brennbaren Gegenstanden auf.

Der Akku darf nicht überladen werden. Verwenden Sie zum Laden des Akkus ausschließlich Ladegeräte, die für die Aufladung der jeweiligen Akkus freigegeben sind und den Ladevorgang bei Erreichen der Ladeendspannung entsprechend beenden.

Der Akku darf nicht tiefentladen werden. Verwenden SIe ihn nur in Geräten die eine Tiefentladung verhindern.

Während der Ladung muss sich der Akku auf einer festen, nicht brennbaren Unterlage befinden. Der Akku darf nicht abgedeckt werden. Halten Sie brennbare Gegenstände vom Akku fern.

Öffnen Sie den Akku auf keinen Fall, da dies einen internen Kurzschluss zur Folge haben kann und Explosionsgefahr besteht.

Vermeiden Sie einen Kurzschluss des Akkus indem Sie das Gewinde bzw. die Pole des Akkus nicht mit metallischen oder anderen leitfähigen Gegenständen in Berührung bringen.

Den Akku nicht beschädigen oder großen mechanischen Belastungen aussetzen (nicht fallen lassen!)

Den Akku nicht mit Feuer, Wasser oder anderen Flüssigkeiten in Verbindung bringen.

Der Akku darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Geben Sie den Akku bei einer Batteriesammelstelle ab oder senden Sie ihn an uns zurück.

Beschädigte Lithium-Ionen-Akkus sind als Sondermüll zu entsorgen.

Sicherheitshinweise zu nikotinhaltigen Liquids

Der mit der elektrischen Zigarette erzeugte Dampf kann Nikotin enthalten wenn nikotinhaltiges Liquid verdampft wird. Bei Nikotin handelt es sich um ein Nervengift, das suchterzeugend wirkt.

Die elektrische Zigarette und alle nikotinhaltigen Liquids sind daher nicht für Personen unter 18 Jahren, Nichtraucher, Schwangere, stillende Mütter und Personen mit Herz-Kreislauf- Erkrankungen geeignet.

Sofern Sie unter einer Propylenglycol-Allergie leiden dürfen Sie unsere Liquids nicht dampfen!

Bewahren Sie ihre elektrischen Zigaretten und Ihre Liquids unzugänglich für Kinder und Tiere auf!

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